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   VG Ansbach, 11.03.2020 - AN 16 S 20.30165   

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https://dejure.org/2020,5979
VG Ansbach, 11.03.2020 - AN 16 S 20.30165 (https://dejure.org/2020,5979)
VG Ansbach, Entscheidung vom 11.03.2020 - AN 16 S 20.30165 (https://dejure.org/2020,5979)
VG Ansbach, Entscheidung vom 11. März 2020 - AN 16 S 20.30165 (https://dejure.org/2020,5979)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; AsylG § 4 Abs. 1, § 14a, § 30 Abs. 3 Nr. 7, § 36, § 77 Abs. 1 S. 1; RL2008/115/EG Art. 7
    Aussetzung der Vollziehung der Abschiebungsandrohung vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache "Gnandi"

  • rewis.io

    Geänderte Abschiebungsandrohung vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache "Gnandi"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 19.06.2018 - C-181/16

    Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen

    Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2020 - AN 16 S 20.30165
    Insbesondere sei die aufschiebende Wirkung der Klage aufgrund des Urteils des EuGH vom 19. Juni 2018 in der Sache Gnandi (C-181/16) anzuordnen.

    Die Beklagte beantragte mit Schriftsatz vom 27. Februar 2020, den Antrag abzulehnen und änderte die Abschiebungsandrohung mit Bezugnahme auf das Urteil des EuGH vom 19. Juni 2018 (C-181/16) dahingehend ab, dass der Antragteller die Bundesrepublik Deutschland innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Ablehnung des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO zu verlassen habe.

    Insbesondere dringt der Antragsteller mit seinem Hinweis auf die Rechtsprechung des EuGH in der Sache "Gnandi" (EuGH U.v. 19.6.2018 - Sadikou Gnandi / État Belge, C-181/16 - NVwZ 2018, 1625) nicht durch.

    Dem folgend darf die in Art. 7 der Richtlinie 2008/115/EG vorgesehene Frist für die freiwillige Ausreise nicht zu laufen beginnen, solange der Betroffene ein Bleiberecht hat (EuGH U.v. 19.6.2018 - Sadikou Gnandi / État Belge, C-181/16 - NVwZ 2018, 1625 Rn. 58, 61, 62).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2019 - 11 A 610/19
    Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2020 - AN 16 S 20.30165
    Insoweit werde auf zwei Entscheidungen des OVG Nordrhein-Westfalen verwiesen (Az.: 11 A 610/19.A und 11 B 255/19).

    Erforderlich aber auch ausreichend ist es demnach, dass der Antragsteller ein (vorläufiges) Bleiberecht bis zur gerichtlichen Entscheidung, ob ihm auch bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung internationalen Schutzes ein weiterer Verbleib im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaates gestattet wird, erhält (vgl. OVG NW U.v. 13.5.2019 - 11 A 610/19.A - juris Rn. 64).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2020 - AN 16 S 20.30165
    Nach dem Wortlaut und der Systematik der Vorschrift bezieht sich das Merkmal der Rechtmäßigkeit nicht nur auf die (einfache) Unbegründetheit des Asylantrags, sondern auch auf die "Offensichtlichkeit" (vgl. BVerfG U.v. 14.5.1996 - 2 BvR 1516/93 - NVwZ 1996, 678).
  • EuGH, 05.07.2018 - C-269/18

    C u.a.

    Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2020 - AN 16 S 20.30165
    Hierfür sprechen weiterhin auch Art. 46 Abs. 6 bis 8 der Richtlinie 2013/32/EU und die im Anschluss an die Rechtssache "Gnandi" ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 5. Juli 2018 (EuGH B.v. 5.7.2018 - PPU, C-269/18 - juris, dort insbesondere Rn. 53), wonach Antragstellern im Falle einer Offensichtlichkeitsentscheidung kein volles Bleiberecht im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats zukommt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 11 B 255/19
    Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2020 - AN 16 S 20.30165
    Insoweit werde auf zwei Entscheidungen des OVG Nordrhein-Westfalen verwiesen (Az.: 11 A 610/19.A und 11 B 255/19).
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